Unser Motto beim Sparen: Gemeinsam kommen wir weiter.

Sparformen & aktuelle Zinssätze

Es gelten in unserer Spareinrichtung ab 01.09.2025 folgende Zinssätze:

Flyer aktuelle Zinsen (PDF)

Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist 

(variable Zinssätze*)  
von 3 Monaten 0,50 % p.a.
von 1 Jahr 1,30 % p.a.
von 2 Jahren 1,70 % p.a.
von 4 Jahren 2,00 % p.a.
   
Junior Plus (bis 18. Lebensjahr)
von 3 Monaten (bis € 10.000,- EUR)
2,00 % p.a.
(0,50 %* + Bonus 1,50 %)

 

Festzinssätze 

(Mindesteinlage 5.000,- EUR)  
fest auf 12 Monate 1,80 % p.a.
fest auf 18 Monate 2,00 % p.a.
fest auf 3 Jahre 2,25 % p.a.
fest auf 5 Jahre 2,50 % p.a.
fest auf 10 Jahre

2,75 % p.a.
(max. 100.000,- EUR je Sparer für das 10-Jahres-Produkt)

Ratensparvertrag

 
(Anlage monatlich ab 10,- EUR bis max. 500,- EUR je Sparer)
Festzins Laufzeit 6 Jahre 2,75 % p.a.

Nur Altverträge

 
(variable Zinssätze) ab 01.09.2025  
VwL-Sparvertrag Laufzeit 7 Jahre 1,38 % p.a.
Jugendsparen  1,40 % (0,50 %* + Bonus 0,90 %) ab 10.02.2025

 

GdW zum Sicherungsfonds (PDF)

Satzung (Teil B - Sparordnung - ab Seite 27)

Vorteile für unsere Mitglieder und deren Angehörige

Wir bieten sichere Sparformen mit attraktiver Verzinsung. Ihre Spareinlagen fließen direkt in die Erfüllung unseres genossenschaftlichen Förderauftrags - insbesondere in den Bau, die Modernisierung und den Erhalt von bedarfsgerechtem Wohnraum.

Für unsere Genossenschaft bedeutet die Spareinrichtung größere finanzielle Unabhängigkeit und mehr Spielraum bei der Modernisierung und Instandhaltung unseres Wohnungsbestands.

Sparberechtigt sind:

  • Ehepartner / Lebenspartner

  • Eltern / Pflegeeltern und Großeltern

  • Kinder / Pflegekinder und Enkel

  • Geschwister

  • Kinder der Geschwister

  • Ehepartner der Geschwister

  • Geschwister der Ehepartner

  • Geschwister der Eltern

 

 

Ihr Geld ist bei uns sicher!

Wir setzen die Spareinlagen ausschließlich zur Finanzierung der genossenschaftlichen Ziele ein. Die erteilte Bankerlaubnis (§ 32 KWG) lässt weder Kreditgeschäfte noch Spekulationen am Kapitalmarkt zu.

Unsere Spareinrichtung unterliegt wie alle Kreditinstitute den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) regelmäßig streng überwacht.

Wir sind darüber hinaus Mitglied der Sicherungseinrichtung im Rahmen des 1974 gegründeten Einlagensicherungsfonds beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GDW zum Sicherungsfonds

Wir beraten Sie gerne!

Viele Mitglieder und deren Angehörige haben bereits ein Sparkonto bei der Genossenschaft eingerichtet und ihre Spargelder zu günstigen Zinssätzen angelegt. Lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen beraten. Es lohnt sich auch, kleinere Beträge anzusparen.