Ihre Fragen, unsere Antworten
Aus dem Sparbereich
Warum betreibt die Genossenschaft eine eigene Spareinrichtung?
Neubau, Modernisierungen im Rahmen der Klimaziele und Substanzerhaltung kosten viel Geld. Deswegen haben schon die Gründer der Genossenschaft die Spareinrichtung geschaffen, um möglichst viele eigene Mittel, d.h. Gelder der Mitglieder, zum Wohnungsbau verwenden zu können und damit auch die Mieten günstig zu beeinflussen. Neben den Geschäftsanteilen besteht die Möglichkeit für Mitglieder und deren Angehörige, ihr Kapital in unkomplizierte und leicht verständliche Geldanlagen mit solider Verzinsung und nachhaltigem Charakter anzulegen. Sie unterstützen damit die Genossenschaft in ihrer Arbeit, das Klimaziel zu verwirklichen und den Wohnungsbestand der Hardtwaldsiedlung nachhaltig umzustellen.

Wie kann ich über höhere Summen verfügen?
Verfügungen über Ihr Sparkonto richten sich nach der jeweiligen vereinbarten Kündigungsfrist. Bei Sparkonten mit 3-monatiger Kündigungsfrist, ist eine monatliche Verfügung bis EUR 2.000,00 auch ohne vorherige Kündigung möglich. Nach Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist nehmen wir gerne Ihren Überweisungsauftrag nur zu Gunsten Ihres Girokontos entgegen. Die Vorlage des Sparbuches ist erforderlich sofern sie nicht bereits auf Loseblatt/Kontoauszug umgestellt haben.
Was brauche ich, um für mein minderjähriges Kind ein Sparkonto einzurichten?
Um für Minderjährige ein Sparkonto zu eröffnen, benötigen wir den Besuch beider Elternteile mit gültigem Personalausweis in unseren Geschäftsräumen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin. Bei Alleinerziehenden ist der Nachweis über das alleinige Sorgerecht erforderlich. Bringen Sie zum Termin die Geburtsurkunde des Kindes und die Steuer ID Nummern von allen Beteiligten mit.
Kontovollmacht: Kann ich eine Person meiner Wahl auf meinen Sparkonten bevollmächtigen?
Sie können an eine volljährige Person Vollmacht erteilen. Die erforderlichen Unterschriften hierfür, erfolgen in unseren Geschäftsräumen gegen Vorlage der Ausweise und der 11-stelligen Steuer-ID Nummer.
Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.
Freistellungsauftrag: Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag liegt für Ledige bei EUR 1.000,00 und für Verheiratete bei
EUR 2.000,00.
Wer kann bei der Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG sparen?
Neben dem Mitglied dürfen folgende Angehörige sparen:
- Ehepartner / Lebenspartner
- Eltern / Pflegeeltern und Großeltern
- Kinder / Pflegekinder und Enkel
- Geschwister
- Kinder der Geschwister
- Ehepartner der Geschwister
- Geschwister der Ehepartner
- Geschwister der Eltern
Wie sicher sind die Geldanlagen bei der Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG?
Die Spargelder sind durch den Einlagensicherungsfonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen abgesichert. Angeschlossene Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge, so auch die Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG, Baugenossenschaft.
Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung ihre Verpflichtungen aus Einlagen nicht erfüllen kann, wird der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Eine Begrenzung der Einlagensicherung ist im Statut nicht vorgesehen. Seit Gründung im Jahre 1974 musste der Selbsthilfefonds noch von keiner Wohnungsgenossenschaft in Anspruch genommen werden.
Des weiteren unterliegt die Hardtwaldsiedlung der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Spareinlagen werden ausschließlich als Finanzierungsmittel im eigenen Wohnbestand eingesetzt.
Nähere Informationen hierüber entnehmen Sie hier.
Wie eröffne ich ein Sparkonto?
Um ein Sparkonto zu eröffnen, bedarf es Ihrer Anwesenheit in unseren Geschäftsräumen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen persönlichen Beratungstermin.
Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Bringen Sie zu diesem Termin Ihren gültigen Personalausweis und Ihre 11-stellige Steueridentifikationsnummer mit.
Kontoauflösung: Wie kann ich mein Sparkonto auflösen?
Zur Auflösung Ihres Sparkontos benötigen wir einen von Ihnen unterschriebenen, schriftlichen Auftrag und eine Kopie Ihres aktuellen Personalausweises. (falls uns dieser nicht vorliegt). Des weiteren ist die Vorlage des Sparbuches erforderlich, sofern nicht bereits eine Umstellung auf Loseblatt/Kontoauszug erfolgt ist. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.
Woher bekomme ich ein Freistellungsformular?
Sie finden den Freistellungsauftrag hier.
Sie können uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag per Post oder E-Mail zusenden. Alternativ erhalten Sie das Formular auch in unserer Geschäftsstelle.
Mitgliedschaft
Wie kann ich Mitglied werden?
Derzeit ist eine Mitgliedschaft bei der Genossenschaft nicht möglich!
Wieviel Mitgliedsanteile kann ich zeichnen und was kosten diese?
Sie erwerben einmalig zwei Mitgliedsanteile zu je EUR 300,00. Zusätzlich wird eine Eintrittsgebühr von EUR 50,00 erhoben, sodass die Gesamtsumme bei EUR 650,00 liegt.
Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft bei der HWS?
Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, sich auf unsere Wohnungsangebote zu bewerben. Darüber hinaus profitieren Sie und Ihre Angehörigen von unseren attraktiven Sparangeboten.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Dies ist nur schriftlich möglich. Die Kündigungsfrist beträgt ein volles Kalenderjahr zum Jahresende.
Ein Beispiel:
Das Mitglied kündigt seine Mitgliedschaft am 01.12.2024.
Die Kündigung erfolgt zum 31.12.2025.
Die Auszahlung der Geschäftsanteile erfolgt im Juli 2026 nach der Vertreterversammlung.
Wann erhalte ich nach einer Kündigung meiner Mitgliedschaft das Geld meiner gezeichneten Anteile zurück?
Das Geschäftsguthaben (Auseinandersetzungsguthaben) wird nach der Vertreterversammlung, die über das gekündigte Geschäftsjahr beschließt, überwiesen. In der Regel ist das im Juli nach der Vertreterversammlung (siehe Beispiel oben).
Kann ich weitere Mitgliedsanteile zeichnen?
Das ist derzeit nur möglich, wenn ein Mietverhältnis zustande kommt und dazu gemäß Vergaberichtlinien Anteile erforderlich sind.
Erhalte ich eine Dividende auf meine Geschäftsanteile?
Im Rahmen der jährlichen Vertreterversammlung wird über die Gewinnverteilung entschieden. Hierbei wird beschlossen, ob eine Dividende ausgeschüttet wird bzw. wie hoch diese für das zurückliegende Geschäftsjahr ausfällt. Gemäß § 41 unserer Satzung soll diese 4 % des Geschäftsguthabens nicht übersteigen.

Sind Geschäftsanteile vererbbar?
Im Erbfall endet die Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres, in dem das Mitglied verstorben ist.
Die Geschäftsanteile werden nach Vorlage der Sterbeurkunde und entsprechender Erbnachweise nach der Vertreterversammlung, üblicherweise im Juli des Folgejahres, an die Erben überwiesen.
Bestandsmanagement
Welche Voraussetzungen sind nötig für die Bewerbung auf ein Objekt bei der HWS?
Wie erfolgt die Vergabe der Objekte an die Bewerbenden?
Hier halten wir uns an unsere Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen.
Zu berücksichtigen ist hier die
- Dauer der Mitgliedschaft
- Angemessenes Verhältnis zwischen Wohnungs- und Haushaltsgröße
- Derzeitige Wohnverhältnisse
- Besondere Gesichtspunkte im Sinne des genossenschaftlichen Grundgedankens
- Entscheidung des Vorstandes
MieterInnen, die eine große Drei- oder Mehrzimmerwohnung oder ein Einfamilienhaus der Genossenschaft aufgeben, werden bei der Vergabe kleinerer Wohnungen bevorzugt.
Bei der Vergabe von Einfamilienhäusern und Wohnungen können größere Haushalte bevorzugt werden. Zu einem Mehrpersonen-Haushalt zählen nur Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende und deren Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
Andere Personen, die in den Haushalt aufgenommen werden sollen, z.B. Eltern, Geschwister, erwachsene Kinder mit ihren Familien, werden nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen auf die Personenzahl angerechnet.
Kann es einen Ausschluss von der Wohnungsvergabe geben?
Unrichtige Angaben bei der Bewerbung werden als unzulässige Vorteilsnahme gewertet. Das betroffene Mitglied kann von weiteren Vergaben ausgeschlossen werden.
Wer innerhalb eines Jahres zweimal eine zugesagte Wohnung nicht bezieht, wird für die Dauer von einem Jahr von einer Wohnungsbewerbung ausgeschlossen.
Mitglieder, die eine Genossenschaftswohnung bewohnen, können sich erst nach Ablauf von fünf Jahren nach Beginn des Nutzungsverhältnisses erneut um eine andere Genossenschafts-wohnung bewerben. Eine vorzeitige Bewerbung ist nur bei verändertem Familienstand zugelassen.
Ist Haustierhaltung erlaubt?
Hunde und Katzen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Genossenschaft gehalten werden. Durch Tiere verursachte Verunreinigungen haben deren Halter sofort zu beseitigen, andernfalls wird die Verunreinigung auf Kosten der betreffenden Mietenden entfernt. Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass andere MitbewohneInnen durch Bellen und Gerüche nicht gestört werden. Innerhalb der Wohnanlage und in den Treppenhäusern sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen.
Ich benötige einen weiteren Haus- und/oder Wohnungstürschlüssel. Wie erhalte ich diese(n)?
Zur Schlüssel-Nachmachung wenden Sie sich bitte an Ihre technische Bestandsbetreuung, am besten per E-Mail: vermietung(at)hws-ka.de.
Wie kann ich mich auf ein Objekt bewerben?
Unsere Wohnangebote schreiben wir regelmäßig auf unserer Homepage aus.
Gerne melden Sie sich zu unserem Newsletter an, dann informieren wir Sie, sobald wir neue Angebote eingestellt haben.

Wie / Wann kann ich ein Objekt besichtigen?
Wir laden die ersten ca. 3-5 BewerberInnen, die gemäß unserer Vergaberichtlinien für das Objekt in Frage kommen, zu einer Besichtigung ein. Die Terminabsprache erfolgt jeweils mit der kaufmännischen Bestandsbetreuung.
Ich bin längere Zeit weg – was muss ich beachten?
Nach Möglichkeit hinterlegen Sie bei einem Nachbarn Ihre Kontaktdaten während des Urlaubes oder geben direkt eine Notrufnummer an uns weiter. So können wir Sie in Notfällen – beispielsweise bei einem Wasserschaden – erreichen.
Auch ist es empfehlenswert, einen Wohnungsschlüssel bei einer Vertrauensperson zu lassen. Sie kann Ihre Blumen in der Wohnung pflegen und Ihren Briefkasten leeren.
Schließen Sie alle Fenster und Ihre Eingangstür. Um einer Blitzschlaggefahr vorzubeugen, sollte bei allen Elektrogeräten der Stecker gezogen werden und kein Gerät auf Stand-by laufen. Achten Sie aber auf den Hauptstromschalter – dieser sollte angeschaltet bleiben, sonst sind Ihre Kühlgeräte ausgeschaltet. Denken Sie auch daran, Ihre Müllbehälter vor Ihrem Urlaub zu leeren.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Schäden oder Reparaturen?
Unsere Reparaturhotline steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung: Tel.: 0721 9129931
Wie kann ich das Mietverhältnis kündigen?
Hierzu bedarf es einer schriftlichen Kündigung, unterschrieben von allen Vertragsparteien.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Dazu muss Ihre Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingehen.