Sicher durch den Winter!

Wir haben die wichtigsten Hinweise des Team Sauberes Karlsruhe - Winterdienst in Karlsruhe - für Sie zusammengefasst. So helfen Sie mit, Wege sicher zu halten und Unfälle zu vermeiden.

 

Wann muss geräumt werden?
An Werktagen bitte bis 7:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr. Wenn es später erneut schneit oder glatt wird, bitte nochmals räumen oder streuen. Die Pflicht gilt bis 21:00 Uhr.

Womit darf gestreut werden?
Bitte nur mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Asche. Salz oder salzhaltige Mittel sind nicht erlaubt. Wenn der Schnee weg ist, bitte Streureste wieder beseitigen.

Welche Flächen müssen frei sein?
Dazu gehören Gehwege, Fußwege, Treppenwege, Gehwege entlang von Fahrbahnen, Gehwege unter Arkaden sowie gemeinsame Rad- und Gehwege ohne Trennlinie. Ferner auch die ganze Gehwegslänge entlang der Grundstücksgrenze.

Bitte räumen Sie 3/4 der Breite, max. bis zu drei Metern. Bei getrennten Rad- und Gehwegen betrifft die Pflicht nur den Gehweg. Gibt es keine Gehwege, sind die Flächen am Fahrbahnrand auf 1,50 Meter Breite zu räumen und zu bestreuen. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sollen die Randflächen, wenn möglich auf drei Meter Breite, geräumt und bestreut werden.

Worauf sollten Sie zusätzlich achten?
Bitte halten Sie die Fahrbahn von den Gehflächen aus zugänglich. Achten Sie außerdem darauf, dass geräumter Schnee den Abfluss des Tauwassers in den Gully nicht behindert.

Wichtig! Wer die Räumpflicht nicht sorgfältig erfüllt, kann im Schadensfall unter Umständen haften.
 

Ausführliche Info siehe hier: Winterdienst in Karlsruhe - Herausgeber Team Sauberes Karlsruhe