Sicher durch den Winter!

Wir haben die wichtigsten Hinweise des Team Sauberes Karlsruhe - Winterdienst in Karlsruhe - für Sie zusammengefasst. So helfen Sie mit, Wege sicher zu halten und Unfälle zu vermeiden.

 

Wann muss geräumt werden?
An Werktagen bitte bis „7:30 Uhr“, an Sonn- und Feiertagen bis „9:00 Uhr“. Wenn es später erneut schneit oder glatt wird, bitte „nochmals räumen oder streuen“. Die Pflicht gilt „bis 21:00 Uhr“.

Womit darf gestreut werden?
Bitte nur mit „abstumpfenden Mitteln“ wie „Sand, Splitt oder Asche“. „Salz oder salzhaltige Mittel“ sind nicht erlaubt. Wenn der Schnee weg ist, bitte „Streureste wieder beseitigen“.

Welche Flächen müssen frei sein?
Dazu gehören „Gehwege, Fußwege, Treppenwege, Gehwege entlang von Fahrbahnen, Gehwege unter Arkaden“ sowie „gemeinsame Rad- und Gehwege ohne Trennlinie“. Bitte räumen Sie „drei Viertel der Breite“, maximal „bis zu drei Metern“. Bei getrennten Rad- und Gehwegen betrifft die Pflicht „nur den Gehweg“. Gibt es keine Gehwege, sind die Flächen am Fahrbahnrand „auf 1,50 Meter Breite“ zu räumen und zu bestreuen. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sollen die Randflächen „wenn möglich auf drei Meter Breite“ geräumt und bestreut werden.

Worauf sollten Sie zusätzlich achten?
Bitte halten Sie die Fahrbahn von den Gehflächen aus „zugänglich“. Achten Sie außerdem darauf, dass geräumter Schnee „den Abfluss des Tauwassers in den Gully nicht behindert.

Wichtig! Wer die Räumpflicht nicht sorgfältig erfüllt, kann „im Schadensfall unter Umständen haften.
 

Winterdienst in Karlsruhe - Herausgeber Team Sauberes Karlsruhe