Geförderter Wohnraum und die Hardtwaldsiedlung
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein – kurz WBS – ist Ihre Eintrittskarte für eine geförderte Sozialmietwohnung. Sie benötigen ihn, um in eine solche Wohnung einziehen zu können. Wenn Sie bei uns eine Sozialmietwohnung beziehen möchten, müssen Sie den WBS bei Vertragsabschluss vorlegen. Der Schein gilt übrigens auch für alle Mitglieder Ihres Haushalts.
Wichtig zu wissen: Der WBS berechtigt Sie lediglich dazu, einen Mietvertrag für eine geförderte Wohnung abzuschließen. Nach dem Einzug müssen Sie ihn nicht erneut vorlegen oder beantragen.
Wir bieten aktuell in drei Wohngebieten geförderten Wohnraum an:
Dammerstock | Dammerstockstraße |
Oststadt | Am Fasanengarten |
Hardtwaldsiedlung | Erzberger Straße 52- 74 |


Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein (WBS):
(gemäß Verwaltungsvorschrift 2020/2021)
1. Einkommensgrenze
Haushaltsgröße | Bruttoeinkommen |
eine Person | 51.000 € |
2 Personen | 51.000 € |
3 Personen | 60.000 € |
Jede weitere Person | + 9.000 € |
2. Wohngröße zur Haushaltsgröße
Haushaltsgröße | Räume | Wohnfläche |
eine Person | 1 bis 2 Räume | 45 m2 |
2 Personen | 2 Räume | 60 m2 |
3 Personen | 3 Räume | 90 m2 |
Jede weitere Person | + 1 Raum | + 15 m2 |
* bei barrierefreiem Wohnraum darf die Wohnfläche zusätzliche + 15 m² pro Person betragen (bspw. in manchen Wohnungen im Fasanengarten)
Wo erhalte ich einen Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein bekommen Sie bei der Stadt Karlsruhe im Liegenschaftsamt.