Die vorläufige Tagesordnung entnehmen Sie bitte beigefügtem Link.
Im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt „Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern“ möchten wir Sie auf nachstehende satzungsgemäße Bestimmung hinweisen:
- Es stehen turnusgemäß drei Aufsichtsratsmitglieder zur (Wieder-)Wahl an. Die betreffenden Kandidatinnen und Kandidaten haben ihre Bereitschaft zur Wiederwahl erklärt.
- Gemäß § 24 Nr. 5 unserer Satzung sind Wahlvorschläge schriftlich und fristgerecht mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin beim Vorstand einzureichen.
Der Tag der Versammlung sowie der Tag des Eingangs zählen hierbei nicht zur Frist – der letztmögliche Eingangstermin ist somit der 10. Juni 2025. - Vorschlagsberechtigt sind der Aufsichtsrat, einzelne Aufsichtsratsmitglieder sowie jedes Mitglied der Genossenschaft (ausgenommen Mitglieder des Vorstands).
- Als Wohnungsbaugenossenschaft mit Spareinrichtung unterliegen wir der Bankenaufsicht gemäß Kreditwesengesetz. Die Aufsichtsbehörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten. Ein Merkblatt mit den Anforderungen stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
- Der hierfür erforderliche Bewerberbogen kann telefonisch unter 0721 91299-10 oder per Mail an wahlen(at)hws-ka.de angefordert werden. Der vollständig ausgefüllte Bogen muss uns bis spätestens 10. Juni 2025 (wie oben genannt) vorliegen.
Wichtiger Hinweis: Nach Ablauf der Frist eingehende Wahlvorschläge sowie spontane Vorschläge während der Vertreterversammlung können nicht berücksichtigt werden.