| Unseren Mitgliedern und deren Angehörigen bieten wir: |
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- Sichere Sparformen mit attraktiver Verzinsung
- Verwendung der Spareinlagen zur Erfüllung des genossenschaftlichen Förderauftrags zur Schaffung und Unterhaltung von nachfragegerechtem Wohnraum
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| Für die Genossenschaft eröffnen sich: |
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 - Finanzierungsspielräume durch die genossenschaftliche Spareinrichtung und damit
- größere finanzielle Unabhängigkeit bei der Modernisierung und Instandsetzung der genossenschaftlichen Wohnungsbestände
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| Neben dem Mitglied dürfen sparen: |
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 - Die Angehörigen, das heißt:
- der Ehepartner
- Eltern / Pflegeeltern und Großeltern
- Kinder / Pflegekinder und Enkel
- Geschwister
- Kinder der Geschwister
- Ehepartner der Geschwister
- Geschwister der Ehepartner
- Geschwister der Eltern
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| Ihr Geld ist bei uns sicher! |
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 - 1. Wir setzen die Spareinlagen ausschließlich zur Finanzierung der genossenschaftlichen Ziele ein. Die erteilte Bankerlaubnis (§ 32 KWG) lässt weder Kreditgeschäfte noch Spekulationen am Kapitalmarkt zu.
- 2. Unsere Spareinrichtung unterliegt wie alle Kreditinstitute den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) regelmäßig streng überwacht. - 3. Wir sind darüber hinaus Mitglied der Sicherungseinrichtung im Rahmen des 1974 gegründeten Einlagensicherungsfonds beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
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