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| Die Organe der Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG |
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Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ einer Genossenschaft. Sie bildet sich aus dem Mitgliederkreis und repräsentiert alle Mitglieder. Ihnen gegenüber haben Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen.
Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, der aus neun Personen besteht, die Mitglieder der Genossenschaft sein müssen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Der Aufsichtsrat wahrt die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand.
Der Vorstand besteht aus vier Personen, die persönliche Mitglieder der Genossenschaft sein müssen. Der Vorstand setzt sich aus einem geschäftsführenden, einem nebenamtlichen und zwei ehrenamtlichen Vorständen zusammen. Die Vorstandsmitglieder werden gemäß § 20 unserer Satzung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.
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